KI und Musikerkennung – Was muss ich wissen?

KI und Musikerkennung

Aus Sicht von ISRC (für die Aufnahme) und EAN/UPC (für die Veröffentlichung) gibt es KEINEN Unterschied zwischen einer traditionellen Aufnahme und einer Aufnahme, die teilweise oder vollständig mit Hilfe von KI erstellt wurde.


Ob die Aufnahme von Menschen (Komponisten, Musikern, Textern) oder von KI erstellt wurde, es handelt sich immer noch um eine Aufnahme, die mit einem ISRC-Code gekennzeichnet
werden muss. Ob eine Veröffentlichung (Single, EP, LP usw.), auf der die Aufnahme veröffentlicht wird, KI-Material enthält oder nicht, es handelt sich immer noch um eine Veröffentlichung, die mit einem EAN/UPC-Code gekennzeichnet werden muss.

Es gibt KEINEN Unterschied in der erforderlichen Codierung.

Was sich in Zukunft ändern könnte, ist die Einbettung von Metadaten in Audio-/Videodateien. In der Musikbranche wird derzeit diskutiert, die Offenlegung der KI-Nutzung zum Standard zu machen. Obwohl dies DERZEIT nicht vorgeschrieben ist, könnte es bald Standard werden, in der Audio-/Videodatei zu vermerken, ob und in welchem Umfang KI an der Erstellung der Aufnahme
beteiligt war. Derzeit ist dies jedoch noch nicht üblich. Dateien werden weiterhin wie gewohnt mit den üblichen Metadaten versehen.